Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1. Die myreforest gGmbH verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke und fördert Naturschutz und Landschaftspflege, einschließlich des Klimaschutzes. 

1.2. myreforest ist insbesondere in folgenden Bereichen tätig:

a) Klimaschutzprojekte; 
b) Wiederaufforstung
c) Waldumbau
d) Insektenschutz

1.3. Sofern myreforest Dienstleistungen erbringt, werden diese, sowie die dazu spezifisch geltenden Konditionen von myreforest mit dem Kunden individuell vereinbart.

1.4. Diese AGB gelten für alle von myreforest erbrachten Dienstleistungen sowie für alle Spenden. Sämtliche Leistungen, einschliesslich Nebenleistungen von myreforest erfolgen ausschliesslich auf Grundlage dieser AGB oder gesonderter Vereinbarungen.

1.5. Gesonderte Vereinbarungen gehen diesen AGB im Falle von Abweichungen vor, soweit der Inhalt klar belegt werden kann. Die Bestimmungen dieser AGB gelten jeweils ergänzend zu den gesonderten Vereinbarungen. Abweichende Bedingungen (z.B. des Spenders) werden nicht anerkannt, es sei denn, myreforest stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.

2. Gesonderte Vereinbarung / Vertrag

Ein gesonderter Vertrag kommt erst mit der beidseitigen Unterzeichnung einer individuell vereinbarten, schriftlichen Vereinbarung zustande.

3. Spendenvereinbarung

Eine Spendenvereinbarung kommt erst mit beidseitiger Unterzeichnung der mit dem Kunden individuell vereinbarten schriftlichen Spendenvereinbarung zustande. Dies gilt nicht für den Abschluss einer Spendenvereinbarung über den CO₂-Rechner oder das Spendenformular auf den Webseiten von myreforest. In den beiden letztgenannten Fällen kommt der Vertrag mit dem Ausfüllen und Absenden des Online-Formulars zustande. Das Ausfüllen und Absenden des Online-Formulars stellt eine verbindliche Willenserklärung für die Zahlung einer Spende an myreforest dar. 

4. Spendengelder

4.1. Allgemeine Spenden, Gönnerbeiträge und CO₂-Kompensationsbeiträge von Privaten oder von Unternehmen, sofern sie für die Realisierung der gemeinnützigen Projekte von myreforest bestimmt sind, gelten als Spenden.

4.2. Spenden an myreforest können in ganz Deutschland von den Steuern abgezogen werden. myreforest ist in Deutschland als gemeinnützige Organisation anerkannt und kann für Spenden eine Spendenbescheinigung ausstellen, die von den zuständigen Finanzämtern akzeptiert wird. Änderungen in der Steuergesetzgebung bleiben vorbehalten.

4.3. myreforest ist bestrebt, projektbezogene Spenden für das jeweilige Projekt zu verwenden. Wenn Spenden für ein gewähltes Projekt nicht verwendet werden können (z.B. Projekt kommt nicht zustande wegen Umwelteinflüssen), wird myreforest die Spendengelder anderen Aufforstungs- und Naturschutzprojekten zuführen.

4.4. Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in gesonderten Vereinbarungen werden Rechnungen jeweils 10 Kalendertage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Die Zahlung hat auf das in der Rechnung angegebene Konto ohne Abzug zu erfolgen.

5. CO-Kompensation

5.1. myreforest ermöglicht sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen, ihre Treibhausgasemissionen zu ermitteln und durch Spenden für die Realisierung von myreforest-Klimaschutzprojekten zu kompensieren (CO₂-Kompensation resp. CO₂-Kompensationsbeitrag). Die myreforest-Klimaschutzprojekte tragen einen wichtigen Teil zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen bei.

5.2. Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in mit Unternehmen getroffenen Vereinbarungen verpflichtet sich myreforest, sicherzustellen, dass insbesondere in Klimaschutzprojekte, in Wiederaufforstung und in Waldumbau investiert wird.

5.3. myreforest berechnet die Tonnagen für die CO₂-Kompensation gemäss dem jeweils aktuellen Informationsstand. Die Berechnungsgrundlagen werden einer regelmässigen Kontrolle und Überarbeitung unterzogen, wobei myreforest jedoch keinerlei Haftung für deren Aktualität oder Korrektheit übernimmt.

5.4. myreforest berechnet die CO₂-Kompensation ausschliesslich basierend auf den vom Spender angegebenen Daten und nimmt keine darüberhinausgehende CO₂-Kompensation vor. myreforest ist insbesondere nicht verantwortlich für inkorrekte, fehlerhafte oder unvollständige Daten des Spenders oder für Berechnungsfehler, welche aufgrund inkorrekter, fehlerhafter oder unvollständiger Daten des Spenders entstehen.

6. Allgemeine Bestimmungen

6.1 Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen können gesonderte Vereinbarungen von beiden Parteien ordentlich und ohne Angaben von Gründen mit einer Frist von 6 Monaten auf Ende eines jeden Kalenderjahres gekündigt werden, frühestens jedoch ein Jahr nach Vertragsabschluss.

6.2. Aus wichtigen Gründen können gesonderte Vereinbarungen jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unter Abwägung der beiderseitigen Interessen nicht zumutbar ist, etwa wenn:
a) eine Vertragspartei seinen Zahlungsverpflichtungen nach zweifacher Mahnung nicht nachgekommen ist.
b) eine Vertragspartei zahlungsunfähig geworden ist resp. über ihr Vermögen der Konkurs eingeleitet oder der Konkurs mangels Vermögens abgewiesen wird, oder
c) Aussagen oder Handlungen des Vertragspartners den Werten und Zielen von myreforest zuwiderlaufen oder durch das Verhalten des Vertragspartners für myreforest ein Reputationsschaden entstehen kann. 

6.3. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und ist vorbehaltlich einer abweichenden gesonderten Regelung mittels eingeschriebenen Briefes an die andere Vertragspartei zu richten. Kündigungen von Seiten des Vertragspartners sind an folgende Adresse zu senden:

myreforest gGmbH
Wilhelm-Schauenberg-Strasse 3
79199 Kirchzarten
Deutschland

7. Informationen + Transparenz

myreforest informiert jährlich mit einem Jahresbericht umfassend über die Mitteleingänge, Mittelverwendung und die dadurch realisierten Klimaschutzprojekte. Die jeweiligen Jahresberichte sind auf der Webseite www.myreforest.org zum Download verfügbar. myreforest gibt keine Garantie, dass Informationen, welche durch myreforest zugänglich gemacht werden, frei von Fehlern sind oder ohne Weiteres mit ausländischem Recht übereinstimmen. 

8. Nutzung von Labels, Namen und Logos

8.1. myreforest gewährt dem Vertragspartner das Recht, die Vertragsbeziehung zu myreforest Dritten bekanntzugeben und die eigene Unterstützung der myreforest Klimaschutzprojekte in den eigenen Kommunikationsmitteln, insbesondere der Webseite, dem Jahresbericht oder offiziellen Pressemitteilungen zu verwenden. Die Verwendung der Marke myreforest setzt die vorgängige schriftliche Zustimmung von myreforest voraus.

8.2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, sämtliche Änderungen der Marke myreforest sowie (bei entsprechender vertraglicher Berechtigung) des myreforest-Labels und damit in Zusammenhang stehenden Darstellungen innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe von myreforest zu vollziehen. Damit verbunden ist die Verpflichtung, sämtliches Marketingmaterial auf eigene Kosten innerhalb von sechs Monaten nach erfolgter schriftlicher Mitteilung durch myreforest ebenfalls den neuen Darstellungen von myreforest anzupassen.

8.3. Der Vertragspartner gewährt myreforest ein nicht exklusives, nicht übertragbares Recht zur Verwendung des Namens und Kennzeichens des Vertragspartners zu Bekanntmachungszwecken. myreforest darf den Vertragspartner auf der eigenen Webseite oder in anderen Medien als Referenzkunde nennen, es sei denn, die Parteien hätten eine davon abweichende Regelung in einer gesonderten Vereinbarung getroffen.

8.4. Die Berechtigung zur Verwendung der Marke myreforest oder gegebenenfalls des myreforest-Labels entfällt in jedem Falle bei andauernder Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen einer getroffenen Vereinbarung, bei grober Verletzung von Pflichten aus diesen AGB, bei Schädigung der Reputation von myreforest oder bei Aussagen oder Handlungen des Vertragspartners, die Werten und Zielen von myreforest zuwiderlaufen. myreforest kann dem Vertragspartner vor Entzug der Berechtigung eine Frist zur Korrektur des Fehlverhaltens setzen.

8.5. Nach Beendigung der Zusammenarbeit dürfen die im Rahmen dieser Vereinbarung gegenseitig zur Verfügung gestellten Materialien und Rechte (wie insb. Logos, Labels) nicht weiterverwendet werden und sind, wo erforderlich, zurückzugeben. Davon ausgeschlossen ist die Erwähnung der Zusammenarbeit als Referenz.

9. Webseiten

9.1. myreforest betreibt diverse Webseiten zu Informationszwecken und zur Bereitstellung von Online-CO₂-Kompensationsrechnern durch Dritte.

9.2. Informationen und Daten auf den Webseiten dienen allein Informationszwecken, ohne dass der Kunde sich auf die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Informationen verlassen darf. myreforest haftet nicht für vorübergehende fehlende Zugänglichkeit der Webseiten resp. spezifischer Anwendungen und Funktionalitäten der Webseiten.

9.3. myreforest ist ausschliesslich für Inhalte der Webseiten verantwortlich, die selbst erstellt, veröffentlicht und verbreitet werden. myreforest haftet nicht für die Richtigkeit und Rechtmässigkeit von Informationen und Äusserungen Dritter, auch wenn solche Informationen den Nutzern auf einer von myreforest betriebenen Webseite oder Social Media Plattform zugänglich gemacht werden.

9.4. Widerrechtliche oder diffamierende Äusserungen auf den Webseiten sind nicht zulässig und werden durch myreforest umgehend gelöscht. myreforest behält sich rechtliche Schritte gegenüber fehlbaren Nutzern vor. 

10. Vertragsänderungen

10.1. Sämtliche Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. 

10.2. myreforest ist berechtigt, die AGB jederzeit zu ändern. Die aktuelle Version wird auf der Homepage publiziert und/oder dem Vertragspartner zugestellt. Nachträgliche Änderungen der AGB werden zum Vertragsbestandteil, wenn der Vertragspartner nicht innert 30 Tagen seit Aufschaltung bzw. Zusendung der AGB schriftlich widerspricht.

11. Wirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

12. Gerichtsstand

Für Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit AGB oder einer gesonderten Vereinbarung sind – vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in der gesonderten Vereinbarung – die Gerichte am Sitz der myreforest gGmbH zuständig. myreforest steht es jedoch frei, ihre Ansprüche vor anderen zuständigen Gerichten an einem anderen Ort oder im Ausland geltend zu machen.